Open-Government-Präzedenzfall: „Geheimes“ Gutachten zur Abgeordnetenbestechung jetzt veröffentlicht

netzpolitik.org hat vor ein paar Minuten ein Rechtsgutachten zum Thema „Abgeordnetenbestechung“ veröffentlicht, das 2008 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags erstellt wurde. Das PDF kann man hier herunterladen. Was diese Aktion zu einem Präzedenzfall machen könnte, ist die Tatsache, dass dieses Gutachten zwar mit Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz von jedem Bürger angefordert werden kann, seine Veröffentlichung durch Bürger aber durch das Urheberrecht verboten sein soll.

Wenn der Inhalt nicht so brisant wäre, würde das vermutlich niemanden interessieren – in der Zusammenfassung des Dokumentes heißt es aber, dass „die
Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB
hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit
der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und
diesbezüglich Reformbedarf besteht“ [Hervorhebungen im Original]. Die Tatsache, dass das Gutachten bereits 2008 erstellt wurde und die jeweiligen Bundesregierungen somit seit vier Jahren eine rechtskonforme Gestaltung der Korruptionsverfolgung von Abgeordneten verzögert oder sogar verhindert haben, zeigt zweierlei:

  • Erstens, wie wichtig eine konsequente Umsetzung von Open-Government-Prinzipien sind – ohne das Informationsfreiheitsgesetz wüssten wir nicht, dass die Exekutive wissentlich und willentlich seit vier Jahren gegen das Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 sowie gegen die UN-Konvention gegen Korruption verstößt.
  • Zweitens, wie absurd die Versuche sind, über das Urheberrecht eine Veröffentlichung von Gutachten verhindern zu wollen, die von gewählten Abgeordneten in Auftrag gegeben worden sind, staatlich finanziert wurden und von allen Bürgern angefordert werden können – sagte nicht nur netzpolitik.org, sondern auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Bin gespannt, ob jetzt eine Abmahnung kommt…

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